Hausordnung
Uns ist wichtig, dass sich alle an unserer Schule wohlfühlen und ohne Angst lernen können. Damit das klappt, müssen wir gut miteinander umgehen. Das bedeutet: Alle sollen Rücksicht aufeinander nehmen und sich an die Regeln halten. Nur so kann das Zusammenleben in der Schule gut funktionieren.
Wir sind freundlich, hilfsbereit und respektvoll zu allen: Lehrer*innen, Mitschüler*innen, Hausmeistern und anderen Personen.
Gewalt ist verboten – egal ob mit Worten oder mit den Händen.
Wer schlägt, fliegt – und es kann die Polizei gerufen werden!Wenn es Streit gibt, schauen wir nicht weg. Wir holen Hilfe oder sagen Bescheid.
Dafür gibt es: Klassenlehrkräfte, Verbindungslehrkräfte, Beratungslehrer*innen, Jungen- und Mädchenbeauftragte und die Schulsozialarbeit.Drohungen und Gewalt werden nicht geduldet.
Das kann eine Anzeige bei der Polizei oder den Schulverweis bedeuten.Wir passen auf Sachen von anderen auf. Gefundene Dinge bringen wir zum Hausmeister.
Im Schulgebäude, in der Kantine und auf dem Fahrradplatz halten wir Ordnung. So verhindern wir Unfälle und Streit.
Bitte vorsichtig sein!
Rennen auf den Gängen und Treppen ist verboten.
Türen, Treppen und Wege dürfen nicht blockiert werden.
Schneeballwerfen ist gefährlich – das ist nicht erlaubt.
Türen darf man nicht aufreißen und dann weglaufen.Seien Sie pünktlich!
Pünktlichkeit ist wichtig. Sie zeigt Respekt und stört den Unterricht nicht. Wer zu spät kommt, stört alle anderen
Zum Aufenthalt sind berechtigt:
- Schüler*innen, Lehrkräfte, Schulleitung, Erziehungsberechtigte, Vertreter*innen der Schulaufsicht und des Schulaufwandträgers, Verwaltungspersonal, Reinigungspersonal,
- beauftragte Lieferanten und Vertreter*innen von Firmen;
- Fremde Personen dürfen nicht einfach auf das Schulgelände!
- Nur mit Erlaubnis der Stadt und der Schulleitung dürfen fremde Personen (z. B. von Presse, Radio oder Fernsehen) die Schule betreten.
- Fremde Personen ohne Erlaubnis müssen das Schulgelände verlassen. Wenn sie nicht gehen, ist das Hausfriedensbruch – das ist eine Straftat.
Das Schulhaus ist geöffnet: Montag mit Freitag von 7:00 bis 17:00 Uhr.
Aufsperren und Schließen der Klassenzimmer erfolgt mit Unterrichtsbeginn bzw. –ende. Alle Unterrichtsräume werden nach dem Unterricht oder ihrer Benutzung durch die Lehrkräfte verschlossen. Die Schlüssel dürfen Schüler*innen nicht überlassen werden.
Schüler*innen halten sich auf:
- während des Unterrichts in den Klassenzimmern
- nur mit Erlaubnis auf den Gängen und der Toilette
- während der Pausen im Pausenhof, in der Pausenhalle, in der Kantine, in den Gängen
- nach dem Unterricht haben die Schüler*innen das Schulhaus unverzüglich zu verlassen
Die Öffnungszeiten des Sekretariats (3.Stock, Zimmer 331) für Schüler*innen hängen aus.
Der Stundenplan und die Pausen sind im Hauptstundenplan der Schule geregelt. Alle Schülerinnen und Schüler müssen die kostenlose App „WebUntis“ auf ihr Handy laden. In der App sehen Sie Ihren Stundenplan und Vertretungen. Auch Ihr Ausbildungsbetrieb kann Ihre Fehlzeiten sehen. Über die App können Sie auch mit Ihrer Klassenleitung sprechen.
Private digitale Geräte dürfen nicht am Stromnetz des Schulgebäudes aufgeladen werden.
Rauchen ist im Schulhaus verboten!
Im Schulhaus darf nicht geraucht werden – egal was geraucht wird. Vor dem Schulhaus gibt es einen Platz, an dem Rauchen erlaubt ist. Zigarettenstummel (Kippen) bitte in den Mülleimer werfen, nicht auf den Boden!
Das Gebäude darf nur über den Haupteingang (Lindwurmstraße) oder über den direkten Pausenhofeingang betreten bzw. verlassen werden. Der Ein- und Ausgang im Nord- und Südflügel dürfen nur in Notfällen (z.B. Feueralarm) benutzt werden. Diese Türen sind von innen mit einer Fluchtvorrichtung versehen.
Sauberkeit und Ordnung in der Schule
- Bitte verschmutzen Sie keine Räume, Möbel oder das Schulgelände.
- Werfen Sie Abfall nur in die richtigen Mülleimer und trennen Sie den Müll.
- Wände, Möbel, Bücher und andere Materialien dürfen nicht bemalt oder beschrieben werden.
- Halten Sie die Toiletten sauber.
- Zerstören Sie nichts absichtlich!
Wenn Sie etwas mit Absicht verschmutzen oder kaputt machen, müssen Sie die Kosten für Reinigung oder Reparatur bezahlen.
Wichtig: Die Tiefgarage darf von Schüler*innen nicht benutzt werden. Wenn Sie eine Behinderung haben, können Sie eine Ausnahme bei der Schulleitung beantragen.
Aushänge (Plakate usw.) bedürfen grundsätzlich der Genehmigung der Schulleitung.
Die Schüler*innen verlassen zum Unterrichtsende die Unterrichtsräume nach Anweisungen der Lehrkraft in einem ordentlichen Zustand.
Wichtig – was nicht erlaubt ist, damit keine Unfälle passieren:
- Verlassen Sie das Schulgelände während des Unterrichts oder in den Pausen nicht ohne Erlaubnis.
- Bringen Sie keine Tiere oder gefährliche Sachen mit (z. B. Waffen, Anscheinswaffen, Spritzpistolen, Messer, Pfeffer- oder andere Reizsprays, Elektroschocker).
- Benutzen Sie keine Maschinen oder elektrischen Geräte ohne Aufsicht.
- Fahren Sie nicht mit dem Fahrrad oder anderen Fahrzeugen auf dem Schulgelände.
- Gefährden Sie sich und andere nicht durch rennen, stoßen, schubsen oder Dinge werfen.
- Rutschen Sie nicht auf Glatteis, laufen Sie nicht barfuß auf dem Schulgelände.
- Benutzen Sie keine Sportgeräte wie Skateboards, Inlineskater oder Kickboards auf dem Schulgelände und dem Vorplatz.
- Trinken Sie keine alkoholischen Getränke oder nehmen oder verkaufen Sie keine Drogen auf dem Schulgelände.
- Öffnen oder schließen Sie Fenster nur, wenn die Lehrkraft es sagt.
- Lehnen Sie sich nicht aus Fenstern und sitzen Sie nicht auf Fensterbänken.
Um einen guten und ruhigen Unterricht zu ermöglichen und die Persönlichkeitsrechte zu schützen, müssen Sie Ihr Handy und andere digitale Geräte immer ausschalten.
Nur wenn die Lehrkraft es erlaubt oder für den Unterricht braucht, dürfen die Geräte an sein.
Telefonieren dürfen Sie nur in den Pausen mit Ihrem Handy.
Wenn Sie sich nicht daranhalten, können die Geräte bis zum Ende des Schultages weggenommen werden. Außerdem gibt es Ordnungsmaßnahmen (z.B. Verweis).
Bitte beachten Sie: Jugendliche können mit Handys auch gewalttätige Filme, rechtsradikale Propaganda oder Pornos aus dem Internet herunterladen. Der Besitz solcher Aufnahmen ist strafbar.
Auch das Fotografieren oder Filmen von anderen ohne deren Erlaubnis ist verboten und strafbar. In solchen Fällen wird das Handy weggenommen und die Polizei informiert.
Bei Prüfungen ist es verboten, auch nur ein ausgeschaltetes Handy außerhalb der Schultasche dabei zu haben. Das gilt als unerlaubtes Hilfsmittel.
Alle Menschen sind gleich viel wert und sollen die gleichen Chancen haben.
Rassismus führt zu Gewalt, Streit und Hass zwischen Menschen.
Wir wollen alle Menschen und ihre Kulturen verstehen, achten und respektieren – auch unsere eigene Kultur.
Rechts- und linksradikale Meinungen und Aktionen sind bei uns nicht erlaubt.
Wir lehnen es ab, Menschen wegen ihres Glaubens, Geschlechts, ihrer Hautfarbe, Herkunft, Behinderung, Schulart, Nationalität oder sexuellen Orientierung schlecht zu behandeln.
Wer das tut, muss mit einer Strafe rechnen.
Alle Personen auf dem Schulgelände müssen gut auf die Sachen der Schule achten. Wenn Sie ein Buch oder andere Sachen kaputt machen oder verlieren, müssen Sie es ersetzen.
Wenn Sie etwas absichtlich oder durch Nachlässigkeit kaputt machen, kann die Stadt München Geld von Ihnen dafür verlangen.
Passen Sie gut auf Ihr eigenes Eigentum auf. Für Dinge, die Sie nicht gut bewachen und die Sie nicht unbedingt für die Schule brauchen, übernimmt die Schule keine Verantwortung. Das gilt besonders für Geld, Schmuck und Wertgegenstände.
Wenn Sie etwas verlieren oder kaputt geht und Sie es nicht selbst bewachen konnten und es keinen abschließbaren Schrank gab, können Sie bei der Stadt München – Versicherungsverwaltung einen Antrag auf Ersatz stellen.
Die Stadt München haftet nicht für Sachen von Besuchern außerhalb der Schule, außer es wurde absichtlich etwas kaputt gemacht.
Alle in der Schule sollen helfen, dass möglichst wenig Müll entsteht.
Für die Pausenessen und Getränke soll man wiederverwendbare Verpackungen benutzen. Zum Beispiel Mehrwegflaschen oder Pausenbrotboxen, die man immer wieder benutzen kann.
Einwegverpackungen wie Getränkedosen, Einwegflaschen, Aluminium- und Plastikfolien sollen vermieden werden.
Es ist verboten, solche Einwegverpackungen in der Schule liegen zu lassen.
Der Müll muss richtig getrennt werden:
- Restmüll kommt in den Restmüllbehälter.
- Zigarettenkippen kommen in die Abfalleimer im Schulhof vor dem Schulgebäude.
Bitte schalten Sie unnötiges Licht und elektrische Geräte aus.
Schüler*innen dürfen keine Elektrogeräte in Klassenräumen, Aufenthaltsräumen aufstellen oder benutzen.
Während der Heizzeit dürfen Fenster nur kurz zum Lüften geöffnet werden, nicht dauerhaft, um die Temperatur zu regeln.
Im Brandfall gelten die Hinweise und die Fluchtweg-Pläne, die in jedem Raum ausgehängt sind.
Bei Unfällen ist:
- die nächst erreichbare Lehrkraft zu verständigen
- der/die Verunglückte nach den Richtlinien der Ersten Hilfe zu versorgen
- das Sekretariat sofort zu informieren
Bei ansteckenden Krankheiten gilt die Meldepflicht gemäß Infektionsschutzgesetz z.B. TBC, Windpocken, Masern, Keuchhusten, Mumps, Röteln usw.
In der Schule kommt man sich nahe. Um das Risiko einer Ansteckung zu verringern befolgen Sie bitte folgende Hygienemaßnahmen.
Darüber hinaus gilt:
- Lüften: Klassen- bzw. Unterrichtsräume sollten weiterhin regelmäßig mehrere Minuten durch vollständig geöffnete Fenster gelüftet werden.
- Händewaschen: Regelmäßiges Händewaschen mit Seife für mind. 20 Sekunden senkt das Infektionsrisiko für sich selbst und andere.
- Husten- und Niesetikette: Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch sollte weiterhin selbstverständlich sein.
Allgemein: Wer krank ist, bleibt zuhause!
Masern und Masernschutzgesetz
Seit dem 01.03.2020 gilt das Masernschutzgesetz. Dieses sieht vor, dass der Impfschutz gegen Masern für Schüler*innen, aber auch für alle anderen in der Schule tätigen Personen vorhanden sein und nachgewiesen werden muss!
Ein Nachweis liegt vor nach 2 Masernschutzimpfungen oder nach einer Maserninfektion (Immunität gegen Masern). Den Nachweis über die Immunität kann nur ein Arzt bzw. eine Ärztin erstellen. Geben Sie bitte den Nachweis in der ersten Schulwoche bei Ihrer Klassenleitung ab. Der Nachweis wird dann in der Schüler*innenakte vermerkt.
Sollte aus medizinischen Gründen eine Impfung nicht möglich sein (medizinische Kontraindikation), muss der Schule auch darüber ein ärztlicher Nachweis vorliegen.
Wenn der erforderliche Impfschutz der Schule nicht vorliegt, muss die Schulleitung schulpflichtige Schüler*innen dem Gesundheitsamt melden. Bei Verweigerung des Impfschutzes kann es sein, dass die Erziehungsberechtigten eine Geldstrafe zahlen müssen (Ordnungswidrigkeit). Außerdem wird erwartet, dass die Impfung nachgeholt und der Nachweis der Schule anschließend vorgelegt wird.
Die Schule kann nicht schulpflichtigen Schüler*innen (d.h. mit Hochschulzugangsberechtigung, abgeschlossener Berufsausbildung und wenn das 21. Lebensjahr beendet ist) die Aufnahme an die Schule verweigern.
Wenn etwas kaputt geht oder verloren geht, was der Stadt München gehört, müssen Sie das sofort melden. Zum Beispiel kaputte Fenster, Türen, Böden, Wände oder Sachen draußen. Auch wenn Schlüssel verloren gehen oder etwas gestohlen wird, muss das sofort dem Sekretariat mitgeteilt werden.
Gefundene Sachen geben Sie bitte beim Hausmeister ab. Er hat sein Büro im Erdgeschoss neben dem Aufzug.
Sie können Ihre verlorenen Sachen zu den Öffnungszeiten beim Hausmeister abholen. Die Zeiten stehen am Dienstzimmer vom Hausmeister sowie seine Handynummer.
Bei Schulveranstaltungen machen wir Fotos und Videos.
Mit Ihrer Unterschrift bei der Klassenleitung stimmen Sie zu, dass diese Bilder und Filme ohne Gewinn und auf Instagram oder auf der Homepage veröffentlicht werden dürfen.