Prüfungstrainer
Damit Sie bestmöglich auf die Abschlussprüfungen vorbereitet sind haben Sie die Möglichkeit, unseren Prüfungstrainer zu nutzen.
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Viel Erfolg für die Prüfungen!

Prüfungsvorbereitung
Videos zur Prüfungsvorbereitung
- Abschlussprüfungen 2018 (Sommer & Winter)
- Abschlussprüfungen 2019 (Sommer & Winter)
- Abschlussprüfungen 2020 (Sommer & Winter)
- Abschlussprüfungen 2023 (Sommer & Winter)
Die Unterlagen für die Prüfungsvorbereitung werden regelmäßig ergänzt!
- Erklärvideos vereinzelter Lernsituationen finden sich auch auf YouTube
→ Sie haben Fragen? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an: medienteam-muenchen@gmx.de

| 1. Stunde | 08:30 Uhr – 09:15 Uhr |
| 2. Stunde | 09:15 Uhr – 10:00 Uhr |
| 3. Stunde | 10:15 Uhr – 11:00 Uhr |
| 4. Stunde | 11:00 Uhr – 11:45 Uhr |
| 5. Stunde | 12:00 Uhr – 12:45 Uhr |
| 6. Stunde | 12:45 Uhr – 13:30 Uhr |
| 7. Stunde | 13:30 Uhr – 14:15 Uhr |
| 8. Stunde | 14:15 Uhr – 15:00 Uhr |
| 9. Stunde | 15:15 Uhr – 16:00 Uhr |
| 10. Stunde | 16:00 Uhr – 16:45 Uhr |
Vollzeitschulpflicht / Berufsschulpflicht
Das Schulpflichtgesetz ist als eigenständiges Gesetz aufgehoben und wurde zum 1.8.1994 in das BayEUG übernommen:
BayEUG, Zweiter Teil, Abschnitt IV Artikel 35 – 44 + Sechster Teil, Artikel 118 – 119
- Art. 35 (2) Die Schulpflicht dauert 12 Jahre
- Art. 35 (3) Sie gliedert sich in Vollzeitschulpflicht (9 Schuljahre) und Berufsschulpflicht (3Jahre)
Hinweis: Der freiwillige Besuch der Hauptschule kann nicht der Berufsschulpflicht zugeordnet werden.
Jugendliche mit Ausbildungsverhältnis
- Art. 39 (2) Wer in einem Ausbildungsverhältnis … steht, ist bis zum Ende des Schuljahres berufsschulpflichtig, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird; davon ausgenommen sind Auszubildende mit Hochschulzugangsberechtigung (Fachhochschulreife, Hochschulreife). Die Berufsschulpflicht endet mit dem Abschluss einer staatlich anerkannten Berufsausbildung.
Hinweis: Jeder Jugendliche mit mittlerem Schulabschluss und mit Ausbildungsverhältnis ist bis zur Beendigung der Ausbildung berufsschulpflichtig, unabhängig von den Schulbesuchsjahren. Wer einen Vertrag für eine zweite Berufsausbildung abgeschlossen hat, ist nicht berufsschulpflichtig, sondern berechtigt.
Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis
- Vom Besuch der Berufsschule ist befreit (Art. 39 (3) ohne Antrag), wer
- in den Vorbereitungsdienst einer Laufbahn des mittleren Dienstes eingestellt wurde,
- der Bundeswehr, dem Bundesgrenzschutz oder der Bayerischen Bereitschaftspolizei angehört,
- ein Berufsvorbereitungsjahr, das Berufsgrundschuljahr, ein Vollzeitjahr an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Berufsfachschule oder einen einjährigen Vollzeitlehrgang, der der Berufsvorbereitung dient, (in Verbindung mit dem Berufsschulbesuch) mit Erfolg besucht hat,
- den mittleren Schulabschluss erreicht hat,
- von der Berufsschule nach Art 86 Abs. 4 Satz 2 entlassen ist (Ordnungsmaßnahmen),
- an einem sozialen oder ökologischen Jahr teilnimmt
(KMS vom 5.11.1999, VII/10-S9321-13/117 165)
Hinweis: Die Berufsschulpflicht lebt wieder auf, wenn eine Ausbildung begonnen wird.
Befreiung auf schriftlichen Antrag (Art. 39(4) / §21, Abs. 1 BSO)
Berufsschulpflichtige ohne Ausbildungsverhältnis können allgemein oder im Einzelfall vom Besuch der Berufsschule befreit werden (also auf Antrag bei der zuständigen Berufsschule):
- bei einem Besuch von Vollzeitlehrgängen, die der Vorbereitung auf staatlich geregelte schulische Abschlussprüfungen dienen (z. B. Quali-Kurs, Vorbereitung auf Externenprüfung zum mittleren Schulabschluss) und bei Teilnahme an bestimmten berufsvorbereitenden Maßnahmen des Arbeitsamtes (z. B. tip, JUMP)
Hinweis: Auch hier lebt die Berufsschulpflicht wieder auf, wenn ein Ausbildungsverhältnis eingegangen wird. - nach 11 Schulbesuchsjahren, wenn ein Beschäftigungsverhältnis besteht (bei Schulbesuchsjahren zählen auch Wiederholungsjahre und der freiwillige Besuch der Hauptschule),
- bei Vorliegen eines Härtefalls (z. B. soziale oder ökonomische Verhältnisse, aber immer nur im Einzelfall)
Hinweis: Bei Wegfall des Befreiungsgrundes bzw. bei Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages lebt die Berufsschulpflicht wieder auf.
Beurlaubung auf schriftlichen Antrag (§ 22, Abs. 7 BSO und Abs. 5 Satz I) ist befristet und wird von der Schulleitung entschieden:
- Schwangerschaft, Mutterschaft, Versorgung des Kindes
- Heirat (bei Vorliegen besonderer Gründe)
- dringender Ausnahmefall
„Über Anträge auf Befreiung vom Besuch der Berufsschule nach Art. 39 Abs. 4 BayEUG entscheidet die Schule.“ (BSO § 21 Abs. 1) „Zuständig für die Entscheidung über Beurlaubungen. . . ist die Schule.“
(BSO § 22 Absatz 5 Satz 1) 22 Absatz 5 Satz 1)
⇒ Englisch ist Pflichtfach in allen Klassen.
⇒ Der Unterricht findet grundsätzlich einstündig statt.
⇒ Grundlage für den Unterricht ist das Buch ‚Shopping Matters‘.
Für den Mittleren Bildungsabschluss brauchen Sie in Ihrem letzten Ausbildungsjahr:
- die bestandene IHK-Prüfung
- im Fach Englisch mindestens die Note 4 (Niveau B1)
- einen Mindestdurchschnitt von 3,0 oder besser im Abschlusszeugnis der Berufsschule
Lust auf andere Kulturen?
Auch dieses Schuljahr haben motivierte Auszubildende unserer Schule die Möglichkeit durch ein Praktikum ihre interkulturellen Kompetenzen auszubauen und ihre Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern.
Der Aufenthalt wird vom EU-Programm ERASMUS PLUS gefördert und beinhaltet:
- Vermittlung eines dreiwöchigen Betriebspraktikums in kleinen und mittelständischen Unternehmen verschiedener Fachrichtungen – inkl. Einführung und Abschlussevaluation
- Vorbereitungsmaterialien für deinen Erasmus+ Aufenthalt
- Unterbringung in privaten Unterkünften (Halbpension) oder Appartements (Selbstverpflegung)
- Transfer vom und zum Flughafen/Bahnhof zur Unterkunft im Gastland
- Ticket für den öffentlichen Nahverkehr am Standort
- Unfall-, Haftpflicht- und Auslandskrankenversicherung sowie Haftpflichtversicherung für Praktikant*innen am Arbeitsplatz
- Ausstellung des Europass Mobilitätsnachweises nach Rückkehr
Was ist im Programm nicht enthalten?
- Buchung von Hin- und Rückflug oder Zugreise;
- Teilnehmende erhalten hierfür eine Reisekostenpauschale ausgezahlt
- An- und Abreise zum/vom innerdeutschen Flughafen/Bahnhof
- Verpflegung bei Unterbringung in Appartements mit Selbstverpflegung
- Freizeitgestaltung
Haben Sie schon eine Vorstellung in welches Land es gehen soll? Irland, Malta, Frankreich oder Spanien?
Das Praktikum kann in jedem Ausbildungsjahr absolviert werden. Sie sollten 17 Jahre als sein und über mittlere bis gute Sprachkenntnisse des Ziellandes verfügen. Ihr Betrieb muss dem Praktikum im Voraus zustimmen. Gerne können Sie sich auch als Gruppe anmelden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich einfach an Frau Rath (Mo+Di und Do+Fr) im Raum 308 oder per mail unter: bianca.rath@bs-ehm.muenchen.musin.de
Wir freuen uns auf reisefreudige Azubis! Alle Informationen stehen auch zum Download zur Verfügung
Kofinanziert durch das Programm Erasmus+ der Europäischen Union.